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Erklärung zur Barrierefreiheit

Barriere·freiheit im Internet heißt:

  • Alle Menschen verstehen die Internet·seite.
  • Alle Menschen können die Internet·seite benutzen.

Es gibt auch Gesetze für die Barriere·freiheit.

Zum Beispiel:

  • Das Behinderten·gleichstellungs·gesetz des Bundes.

    Die Abkürzung ist: BGG.

    In dem Gesetz steht:

    • Menschen mit Behinderung sollen alles machen können.
    • Menschen mit Behinderung sollen keine Nachteile haben.
  • Die Barrierefreie-Informations·technik-Verordnung

    Die Abkürzung ist: BITV 2.0

    Das Gesetz gilt vor allem für die Behörden.

    In dem Gesetz steht zum Beispiel auch:

    • Die Internet-Seiten sollen barrierefrei sein.
    • Informationen muss es auch in Leichter Sprache geben.
    • Gehörlose Menschen haben ein Recht auf Gebärdensprach-Dolmetscher.

Das BBK muss sich an diese Gesetze halten.

Vielleicht ist etwas aber auch nicht barriere·frei.

Deshalb gibt es die Erklärung zur Barriere·freiheit.

Hier finden Sie diese Informationen:

  • Wer hat die Internet·seite geprüft?
  • Was ist nicht barriere·frei?
  • Wann hat das BBK die Erklärung gemacht?
  • Wie können Sie eine Barriere melden?
  • Was ist ein Schlichtungs·verfahren?

Die Erklärung zur Barriere·freiheit gilt für die Internet·seite www.bevoelkerungsschutztag.de

Wann hat das BBK diese Erklärung gemacht?

Das BBK hat die Erklärung am 21. Mai 2026 gemacht.

Wie können Sie eine Barriere melden?

Vielleicht verstehen Sie etwas nicht.

Oder Sie können etwas auf der Internet·seite nicht benutzen.

Dann können Sie uns das sagen.

Vielleicht haben Sie auch Fragen zu der Barriere·freiheit im BBK.

Dann können Sie eine E-Mail schreiben:

bevoelkerungsschutztag@bbk.bund.de

Oder Sie füllen das Formular aus.

Schlichtungs·verfahren

Sie können etwas auf der Internet·seite nicht benutzen?

Und es gibt Barrieren für Sie auf der Internet·seite?

Vielleicht haben Sie dem BBK aber schon geschrieben.

Doch das BBK antwortet nicht?

Oder das BBK macht nichts?

Oder Sie finden die Antwort vom BBK nicht gut genug?

Dann gibt es das Schlichtungs·verfahren.

Das Schlichtungs·verfahren soll eine Lösung für das Problem finden.

Das Schlichtungs·serfahren ist kostenlos.

Sie brauchen keinen Anwalt.

Die Schlichtungs·stelle macht das Schlichtungs·verfahren.

Es gibt auch eine Internet·seite von der Schlichtungs·stelle.

Das ist die Internet·seite:

https://www.schlichtungsstelle-bgg.de

Auf der Internet·seite finden Sie auch Informationen in Leichter Sprache.

Zum Beispiel zu diesen Themen:

  • Was ist das Schlichtungs·verfahren?
  • Wie können Sie einen Antrag stellen?

Sie können auch eine E-Mail an die Schlichtungs·stelle schicken:

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